Telekom Partnerwelt

Verirrt im Zahlendschungel? – Nützliche Tipps in Sachen Steuern

Geschrieben von Florian, am 03.03.2010

Das Frühjahr ist traditionell die Zeit, in der schon mal fieberhaft nach sämtlichen Rechnungen, Einkaufsbelegen und Fahrtenbüchern gesucht wird und die Köpfe selbstständiger Unternehmer anfangen zu rauchen – denn die alljährliche Steuererklärung klopft schon zaghaft an die Tür. Wer jetzt schon mal vorarbeitet, hat später weniger Stress und kann etwas entspannter in die Sommermonate gehen. Klar ist aber jetzt schon: Auch die Einkünfte, die Sie durch Provisionen des Telekom Profis-Programms erhalten, wecken das Interesse des Finanzamtes. Ob diese nur im Rahmen der Einkommenssteuer zu entrichten sind, oder zusätzlich noch Umsatzsteuer fällig wird, wollen wir anhand zweier Beispiele erläutern.


Einkommenssteuer für Profi- oder Gelegenheitsvermittler

Sind Sie ein Gelegenheitsvermittler, der ab und an Produkte an seine Freunde oder Familie vermittelt? Oder sind Sie freiberuflich bzw. selbständig tätig, so dass Sie ein Zubrot zu Ihrem sonstigen Einkommen verdienen? Hier fällt die Entscheidung, ob Sie mit Einkünfteerzielungsabsicht handeln und Ihre Einnahmen versteuern müssen oder ob lediglich die sogenannte Liebhaberei vorliegt. Ihr steuerlicher Berater kann Ihnen hierbei behilflich sein..

Gewerbesteuer

Wenn die zuvor genannte Einkünfteerzielungsabsicht bei Ihnen vorliegt und Sie Ihre Vermittlungstätigkeit nicht in Ausübung einer freiberuflichen oder einer anderen selbständigen Tätigkeit ausüben, sollten Sie mit Ihrem steuerlichen Berater Kontakt aufnehmen, um die Frage zu prüfen, inwieweit Sie gewerbesteuerpflichtig sind.

Umsatzsteuer bei Unternehmern

Sind Sie freiberuflich bzw. selbständig tätig und überschreiten dabei bestimmte Umsatzgrenzen (aktuelle Gesetzeslage: 17.500 € im Vorjahr und prognostizierte 50.000 € im laufenden Jahr)? Dann sind Ihre Vermittlungsumsätze der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Hierzu ist erforderlich, dass Sie Ihre Steuernummer in Ihre Stammdaten eintragen. Die von Telekom Profis erstellte Gutschrift über die Vermittlungsprovision weist dann neben dem Entgelt auch Umsatzsteuer aus. Diese Umsatzsteuern sind von Ihnen gegenüber dem Finanzamt zu deklarieren und abzuführen. Der Zeitpunkt der Deklaration und der Zahlung an das Finanzamt kann Ihnen Ihr steuerlicher Berater mitteilen.

Unterschreiten Sie die zur Zeit gültigen vorgenannten Grenzwerte, dann sind Sie aus Sicht der Umsatzsteuer ein Kleinunternehmer und müssen keine Umsatzsteuer abführen. Es besteht aber die Möglichkeit, dass Sie zur Umsatzsteuer optieren. Über die Vorteile einer solchen Option wird Sie Ihr steuerlicher Berater gerne informieren.
 
 

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Grundlagen |

 

Tags:
Provisionen | Einkommensteuer | Umsatzsteuer | Gewerbesteuer | Steuererklärung | Service |

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